CVR Solutions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

CVR Solutions – Inhaber: Leon Cvrtila

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CVR Solutions, Inhaber Leon Cvrtila (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Wichtiger Hinweis: Diese AGB gelten subsidiär. Im Rahmen von individuellen Projektverträgen oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen können abweichende Konditionen vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungsgegenstand

CVR Solutions erbringt Dienstleistungen im Bereich:

  • Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Automatisierungssystemen (insbesondere mittels n8n und vergleichbarer Werkzeuge)
  • Entwicklung und Bereitstellung des proprietären Dashboards „CVR OS"
  • Beratung im Bereich KI-Strategie und digitale Prozessoptimierung
  • Laufende Betreuung, Wartung und Weiterentwicklung implementierter Systeme

Der konkrete Leistungsumfang, Liefergegenstände, Fristen und Vergütung werden im jeweiligen individuellen Angebot oder Projektvertrag schriftlich festgehalten. Diese AGB gelten ergänzend zu solchen individuellen Vereinbarungen.

3. Angebote & Vertragsschluss

Angebote von CVR Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung durch CVR Solutions, oder
  • Beginn der Leistungserbringung nach Eingang einer Bestellung des Kunden

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CVR Solutions.

4. Preise & Zahlung

CVR Solutions ist Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer verrechnet; der ausgewiesene Betrag ist der Gesamtbetrag. Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis entfällt.

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im individuellen Angebot oder Projektvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist CVR Solutions berechtigt:

  • Die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen
  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 456 UGB: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer)
  • Nach erfolgloser Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, CVR Solutions alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von CVR Solutions. Vereinbarte Fristen verschieben sich in diesem Fall entsprechend. CVR Solutions behält in solchen Fällen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

6. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Grundsatz: Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke – insbesondere Konzepte, Workflows, Automationen, Skripte und Code – unterliegen dem Urheberrecht und stehen grundsätzlich im geistigen Eigentum von CVR Solutions.

Nutzungsrechte des Kunden: Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken – beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.

Besonderheit bei Workflow-Automationen (n8n und vergleichbare Tools): Da Automationen direkt im System des Kunden implementiert werden, erhält der Kunde das Recht zur laufenden Nutzung und Anpassung der implementierten Workflows im eigenen Betrieb. CVR Solutions behält jedoch das Recht, entwickelte Lösungskonzepte, Strukturen und Methoden für andere Projekte weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Kundendaten dabei verwendet werden.

Quellcode & Systemarchitektur: CVR Solutions behält das Recht an der zugrundeliegenden Systemarchitektur, generischen Code-Bestandteilen und wiederverwendbaren Modulen. Die spezifische, für den Kunden entwickelte Konfiguration wird dem Kunden zur Nutzung überlassen.

Abweichende Regelungen (z. B. vollständige Rechteübertragung) können im individuellen Projektvertrag vereinbart werden und haben Vorrang vor dieser Regelung.

CVR Solutions behält das Recht, abgeschlossene Projekte in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

7. CVR OS – Besondere Nutzungsbedingungen

Die Nutzung von CVR OS erfolgt im Rahmen eines Lizenzvertrags. Der Kunde erhält Zugang zu einem individuell konfigurierten Workspace für die Dauer der Zusammenarbeit.

  • CVR OS wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt
  • CVR Solutions ist berechtigt, CVR OS laufend weiterzuentwickeln und zu aktualisieren; wesentliche, die Nutzung beeinträchtigende Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt
  • CVR OS und alle seine Komponenten verbleiben ausschließlich im Eigentum von CVR Solutions
  • Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird der Workspace-Zugang deaktiviert; der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export seiner Daten anfordern
  • CVR Solutions gewährleistet eine angemessene Verfügbarkeit des Systems, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit

8. Laufzeit & Kündigung

Projektverträge (einmalige Leistungen) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Bezahlung.

Laufende Leistungsverträge (Retainer, Ongoing-Support, CVR OS Lizenz): Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  • Schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer der Parteien
  • Wesentlicher Verletzung von Vertraulichkeitspflichten

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, Prozesse, technische Details und strategische Planungen – streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10. Gewährleistung & Haftung

CVR Solutions erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen, bestimmte Automatisierungsgrade) kann nicht übernommen werden, da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen.

Mängelhaftung: Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen. CVR Solutions hat das Recht zur Nachbesserung; schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag.

Haftungsbeschränkung: Die Haftung von CVR Solutions ist auf Schäden begrenzt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CVR Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dann nur bis zur Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütungsbetrags.

Drittanbieter: CVR Solutions haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Datenverluste, die durch externe Dienste und Drittanbieter verursacht werden (insbesondere n8n, Supabase, Google, Stripe, Vercel oder sonstige eingesetzte Plattformen). CVR Solutions wird jedoch im Rahmen des Zumutbaren darauf hinwirken, Auswirkungen solcher Ausfälle zu minimieren.

11. Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Website erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Soweit CVR Solutions im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder der Kunden des Kunden verarbeitet, wird CVR Solutions proaktiv einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen AVV abzuschließen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrag ist St. Pölten, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Änderungen dieser AGB

CVR Solutions behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert. Bestehende, laufende Verträge werden durch Änderungen dieser AGB nicht rückwirkend berührt.

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: info@cvr-solutions.com